Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer JOANNA HAAG (nachstehend "Auftragnehmer" genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. "Lichtbilder/Bilder/Fotos/Aufnahmen" im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Fotos, digitale Lichtbilder, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).
2) Urheber- und Nutzungsrechte
Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt Der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das vereinbarte Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber eines Bildes/Fotos i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Die RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der RAW-Dateien an den Auftraggeber erfolgt nicht. Für die gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung wird jedoch ein oder mehrere gesonderte(s) Nutzungsrecht(e) benötigt. Hierfür kann seitens des Auftragnehmers ein individuelles Angebot unterbreitet werden. Bei Veröffentlichungen ist der Auftraggeber verpflichtet, am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen, bspw. "Foto: JOANNA HAAG oder Foto: http://www.joanna-haag.de", da das alleinige Urheberrecht grundsätzlich beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst die Veröffentlichung auf seiner Webseite, News-/Fotoblog, Facebook, Instagram, Fachmagazinen, Zeitungen, Flyern, Anzeigen u. ä. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle anwesenden bzw. abgelichteten Personen über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt stets der Auftraggeber. Ist hingegen keine oder nur eine eingeschränkte Veröffentlichung seitens des Auftraggebers gewünscht, ist dies dem Auftragnehmer bis spätestens 10 Tage nach Erhalt aller Lichtbilder schriftlich (bspw. per E-Mail [email protected]) mitzuteilen. Bis dahin werden die Lichtbilder nicht veröffentlicht.
3) Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der digitalen Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz (berechnet wird jede angefangene halbe Stunde mit dem entsprechenden halben Stundensatz), Tagessatz oder vereinbarte Pauschale/gebuchtes Paket (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer für Privatkund*innen und zzgl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer für Gewerbekund*innen) berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Model-Honorare, Fahrtkosten in Höhe von 0,80 €/km ab dem 20. Kilometer ab Rietstraße 42 in 78050 Villingen-Schwenningen, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, ebenso die Arbeitszeiten für das Be- und Entladen von notwendigem, speziellem Foto-Equipment – sofern notwendig -, bspw. Softboxen, Blitzköpfen, Stativen, LED-Leuchten, Fotohintergründen u. ä. (hiervon ausgenommen sind Fotokameras/-objektive) sowie für den Set-/Kulissenauf- und abbau am Foto-Set (On Location) vor Ort, die ebenfalls in den Stundensatz des Auftragnehmers als sog. "Rüstzeit" mit einfließen. Fällige Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung wird der Auftrag nicht durch-/ausgeführt, die Lichtbilder und/oder Fotoprodukte nicht herausgegeben. Hat Der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen und schriftlichen Weisungen in Form eines Briefings hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 4 Nr. 1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist ausgeschlossen, da die erstellten Fotos nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 4 Nr. 1 BGB). Mängel können vom Auftragnehmer nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Ware beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Wünscht Der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Beim Erwerb von einem oder mehreren Foto-/Wertgutschein(en) gilt: wird der Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist nicht beglichen, erklärt der Auftragnehmer ohne weitere Ankündigung den oder die gekauft(en) /bestellt(en) Fotogutschein(e) für ungültig und der Auftraggeber erhält eine Stornorechnung. Foto-/Wertgutscheine sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen und 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. In der Rubrik der Hochzeitsfotografie gilt: Für die verbindliche Buchung der Hochzeitsfotografie fällt ein nicht erstattungsfähiger Anzahlungsbetrag in Höhe von 20 % der gebuchten Gesamtsumme an, welcher gleichzeitig als Anzahlung verrechnet wird. Spätestens 30 Tage vor dem gebuchten Termin ist die Restzahlung in Höhe von 80 % der gebuchten Gesamtsumme fällig. Die dazugehörige Zahlungsaufforderung in Form einer ordentlichen Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Zusätzliche Kosten, bspw. Fahrtkosten oder spontane Zusatzbuchungen während der Hochzeitsfotografie, werden im Anschluss daran ebenfalls in Rechnung gestellt.
4) Gutscheine
Gutscheine berechtigen den Inhaber, innerhalb von drei Jahren ab Ausstellungsdatum die darin beschriebene Dienstleistung (z. B. Fotoshooting) in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist verjähren die Ansprüche aus dem Gutschein (§ 195 BGB). Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist übertragbar. Zur Einlösung berechtigt ist der jeweilige Inhaber.
5) Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, RAW-Dateien oder Daten haftet der Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer verwahrt die Dateien/Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien/Negative nach zehn Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
6) Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen und architektonischen Objekten (bspw. Immobilien) zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Sofern notwendig, ist eine Genehmigung von Urheber-, Persönlichkeits- und/oder Eigentumsrechten im Vorfeld durch den Auftraggeber einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
7) Leistungsstörung
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend (berechnet wird jede angefangene halbe Stunde mit dem entsprechenden halben Stundensatz). Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (berechnet wird jede angefangene halbe Stunde mit dem entsprechenden halben Stundensatz). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8) Ausfallkosten bei Stornierung
Fototermine, welche der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer telefonisch oder schriftlich in Form von einem Brief, Telefon, E-Mail, WhatsApp, Facebook, Messenger, Instagram, SMS und/oder Buchung/Mitteilung mittels einer der Kontaktformulare auf der Webseite http://www.joanna-haag.de vereinbaren, gelten als verbindlich. Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung. Bei allen Fototerminen, die nicht in den Bereich der Hochzeitsfotografie fallen, gilt: Storniert der Auftraggeber den/die gebuchte(n)/vereinbarte(n) Fototermin(e), fallen nicht erstattungsfähige Ausfallkosten der vereinbarten Auftrags-/Buchungssumme wie folgt an:
a) bis 30 Tage vorher: 30 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
b) bis 14 Tage vorher: 50 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
c) bis 1 Tag vorher: 100 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
d) unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
Bei allen Fototerminen der Hochzeitsfotografie (fotojournalistische Hochzeitsreportage und/oder Brautpaarshooting) gilt: Storniert Auftraggeber den/die gebuchte(n)/vereinbarte(n) Fototermin(e), fallen nicht erstattungsfähige Ausfallkosten der vereinbarten Auftrags-/Buchungssumme wie folgt an:
a) bis 90 Tage vorher: 100 % des Anzahlungsbetrages (Anzahlungsrechnung)
b) bis 30 Tage vorher: 50 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
c) bis 14 Tage vorher: 100 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
d) unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der gesamten Auftrags-/Buchungssumme
Kann ein Fototermin im Freien aufgrund von (absehbaren) schlechten Wetterbedingungen (24 Stunden vor dem geplanten Fototermin) nicht durchgeführt werden, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten und es wird ein Ausweichtermin vereinbart. Kann der Fototermin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Naturgewalten, Krieg o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vorgenannten Einbehalte der Gesamthonorare. Kann hingegen der Auftragnehmer zum gebuchten Fototermin aufgrund höherer Gewalt nicht erscheinen (z. B. Pandemie, Naturgewalten, Krieg o. ä.), wird das zuvor geleistete Gesamthonorar (100 %) umgehend zurückerstattet. Der Auftraggeber verzichtet hierbei auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Sofern möglich, wird der Auftragnehmer bemüht sein, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Visagist, Friseur etc.) entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Hotelkosten, Visagist, Deko/Accessoires etc. werden zusätzlich gegen Vorlage des Belegs berechnet, unabhängig von der Stornogebühr und unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgen mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Auftraggeber gewünscht) um einen Ersatzfotografen, welcher auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Visagist, Friseur etc.) entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
9) Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Rubrik auf der Webseite des Auftragnehmers http://www.joanna-haag.de unter "Datenschutz".
10) Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Auftragnehmers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
11) Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Der Urheber in den verwendeten Werken und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8UrhG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder dem Auftragnehmer digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Auftragnehmer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, dem Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
12) Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern des Auftragnehmers im Internet, Intranet, Online-Datenbanken, elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, DVD, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, welche der Auftragnehmer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber, die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
13) Reklamation, Widerruf
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist ausgeschlossen, da die erstellten digitalen Lichtbilder nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 4 Nr. 1 BGB). Mängel können vom Auftragnehmer nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel.
14) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.