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No risk, no fun


Schafersatzbild (mein Model Kater Josef)
Schafersatzbild (mein Model Kater Josef)

Manchen meiner Kund:innen stellt sich die Frage: "Gehe ich ein Risiko ein, wenn ich bei der Buchung eines Fotoshootings Geld überweisen soll, bevor Joanna überhaupt eine Leistung erbracht hat? Und bleibt ein Restrisiko bestehen, dass am Ende das erbrachte Werk irgendwie nicht stimmt, Joanna im schlimmsten Fall zum vereinbarten Fototermin nicht auftaucht?" Schwarze Schafe gibt es überall, doch ich bin ein reinweißes (superzartes, plüschiges, glückliches määäähendes Schäfchen *blök*). 

 

Werde ich als Fotografin gebucht, wird der gemeinsam vereinbarte Fototermin in meinen Kalender eingetragen. In diesem Fall werden Terminanfragen von weiteren Kund:innen/Interessent:innen abgelehnt. Ließe ich dem zur Folge weitere Anfragen sausen und würde mir die erste Buchung entzogen, entstünde mir hierdurch ein Schaden. Denn für diesen Zeitpunkt stünde ich ohne Auftrag da und verdiene kein Geld. Doch im Vorfeld gab es noch einiges organisatorisches und kaufmännisches zu erledigen, was schon mal 1 - 2 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen kann. Dazu gehören bspw. der Schriftwechsel, Telefonate, persönliches Kennenlernen/Vorgespräche im Fotostüble oder video call, Rechnungsstellungen etc. Wird mir eine Buchung entzogen, war diese Arbeit umsonst. Unter'm Strich verhält es sich ein wenig wie bei einer Ticket-Buchung für eine Veranstaltung.

Fotos  gefallen  nicht

Wurden keine ausdrücklichen und schriftlichen Weisungen in Form eines Briefings hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Fotoaufnahmen beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Beispiel: Findet sich jemand auf den angefertigten Fotoaufnahmen unvorteilhaft, so gilt dies nicht als Mangel.

 

Nicht  erbrachte  Leistung(en)

Wird zum Beispiel eine komplette Dokumentation einer Hochzeit im Vorfeld vereinbart, dann jedoch die gesamte kirchliche Zeremonie nicht fotografiert, berechtigt dieses natürlich das Ehepaar dazu, einen Schadensersatz zu fordern. Fehlen hingegen Nahaufnahmen der Eheringe auf dem Tablett, das sich auf dem Altar befindet, so kann dies nicht beanstandet werden. Vielleicht hatte ich Weisung seitens der Kirche, nicht in unmittelbarer Nähe am Altar fotografieren zu dürfen.

 

Fairness

Wird der gemeinsame Fototermin seitens meiner Kund:innen storniert, fallen Ausfallkosten an, welche auf meinen jeweiligen Preisseiten supertransparent aufgelistet sind. Und kann ich hingegen fotografisch nicht abliefern, gibt es auch eine klare Regelung zugunsten meiner Kund:innen. Ich denke, dass meine Stornobedingungen für beide Seiten fair sind. Und by the way: Schieben Corona und Vater Staat einen Riegel vor die Tür, dass bspw. niemand mehr vor die Tür darf, dann gibt es natürlich das liebe Geld zurück. Hierfür kann nun wirklich niemand etwas... - obwohl, doch! Der olle Virus...


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