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Weitergabe von privaten Fotos


Gerade bei Hochzeitsshootings werde ich oft seitens der Gäste oder Dienstleister*innen gefragt, ob ich ihnen Fotos zukommen lasse, auf denen sie abgebildet sind. Fertigt von mir jemand Fotos an, kann ich es auch kaum erwarten, diese zu sehen. Doch das Brautpaar hat mich für ihren großen Tag gebucht, bezahlt und es wäre unfair, würden Fotos frei umverteilt, im schlimmsten Fall noch vor der Übergabe in Umlauf geraten. Daher habe ich mich gegen die Fotoausgabe - von meiner Seite aus - entschieden. Auch ist dies mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden, denn oftmals handelt es sich nicht nur um zwei drei Anfragen. Den Auftraggeber*innen steht es jedoch frei, Fotos weiterzugeben, sofern folgende Regeln umgesetzt und eingehalten werden:

  • Die Online-Präsentation von Fotos ist nicht immer erwünscht. Daher sollten alle Personen, die auf einem Foto abgelichtet sind, im Vorfeld ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilen.
  • Fotos dürfen nicht ohne meine ausdrückliche Genehmigung für gewerbliche Zwecke, ebenso für Veröffentlichungen in Zeitungen/Magazinen u. ä., verwendet werden. 
  • Werden Fotos online gestellt, muss ich zu jedem Foto namentlich als Fotografin genannt werden (© JOANNA HAAG). Auf Facebook und Instagram kann ich zudem auch gern markiert werden (eine Markierung allein reicht jedoch nicht aus). Mein Benutzername auf beiden Plattformen lautet joannahaagfotografin und wird noch direkt davor das Symbol @ davor gesetzt - also @joannahaagfotografin -, ploppt mein Firmenname automatisch auf.

Verwende ich hingegen Fotos meiner Auftraggeber*innen für eigene Werbezwecke, bitte ich hier natürlich auch im Vorfeld um das Einverständnis.


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